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Drei junge Menschen gehen mit einem Umzugskarton, einem Rollkoffer und einem Rucksack auf den Eingang eines Wohnhauses zu
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Umzugskosten teilen: wer zahlt was beim gemeinsamen Umzug

Transporter, Kartons, Helfer, Handwerker: Welche Umzugskosten wirklich gemeinsam sind, welche eine Person allein trägt und wie am Umzugstag sauber abgerechnet wird.

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Mara und Jonas ziehen zusammen. Mara kommt aus einer Dreizimmerwohnung, Jonas aus einem WG-Zimmer mit Bett, Schreibtisch und vier Kisten. Am Ende des Wochenendes stehen 1.089 Euro auf der Liste, und Jonas schlägt vor, sie zu halbieren: 544,50 Euro pro Person. Mara ist einverstanden, bis sie die Posten durchgeht. Ihr tatsächlicher Anteil liegt bei 781 Euro, weil rund siebzig Prozent der Liste zu ihrem Hausrat und zu ihrer alten Wohnung gehören.

Beim Umzug fallen Kosten an, die eindeutig gemeinsam sind, Kosten, die eindeutig einer Person gehören, und eine große Zwischenzone. Dieser Artikel zieht die Linien: welche Posten in welche Gruppe fallen, was ein Umzug realistisch kostet, wie die Helfer richtig eingerechnet werden und wie am Umzugstag eine Abrechnung entsteht, die eine Woche später noch nachvollziehbar ist.

Die kurze Antwort

Geteilt werden nur die Kosten, die beim Umzug tatsächlich für alle anfallen: Transporter, Sprit, Halteverbotszone, Verpackungsmaterial für gemeinsame Sachen und die Verpflegung der Helfer. Alles, was an den Hausrat oder die alte Wohnung einer einzelnen Person hängt, zahlt diese Person selbst. Wer umzieht, zahlt seinen Umzug; wer gemeinsam umzieht, teilt den gemeinsamen Teil.

PostenWer zahltTypische Größe
Transporter oder Umzugsunternehmengemeinsam, nach Volumen80 bis 250 € Selbstumzug
Sprit und Kilometergemeinsam30 bis 120 €
Halteverbotszonegemeinsam, pro Standort60 bis 180 € je Seite
Kartons und Verpackungsmaterialwer seine Sachen einpackt30 bis 120 €
Verpflegung der Helfergemeinsam10 bis 20 € pro Helfer
Renovierung der alten Wohnungwer dort gewohnt hat0 bis 800 €
Handwerker in der neuen Wohnunggemeinsam100 bis 400 €
Neue Möbel für die gemeinsame Wohnunggemeinsamoffenes Ende

Die vier Regeln, an denen sich alles entscheidet:

  1. Kosten folgen dem Hausrat. Wer mehr Volumen mitbringt, verursacht mehr Transportkosten. Ein Transporter, der wegen einer Person zweimal fahren muss, ist nicht zur Hälfte die Kosten der anderen.
  2. Die alte Wohnung gehört zur Vergangenheit einer Person. Renovierung, Endreinigung, Sperrmüll und Restmiete sind Auszugskosten und keine Umzugskosten.
  3. Die neue Wohnung gehört allen, die einziehen. Ab der Schwelle der neuen Wohnung ist geteilt der Normalfall.
  4. Die Helfer gehören ins Budget, nicht in die Höflichkeit. Verpflegung, Fahrtkosten und das Essen danach sind ein realer dreistelliger Posten.

Was zu den Umzugskosten gehört

Umzugskosten sind alle Ausgaben, die entstehen, um Hausrat von einer Wohnung in eine andere zu bringen. Das klingt banal, ist aber die entscheidende Abgrenzung: Der Begriff umfasst den Transport und alles, was ihn möglich macht, nicht aber das Beenden des alten und das Herrichten des neuen Mietverhältnisses.

Drei Kostenblöcke werden regelmäßig mit den Umzugskosten verwechselt und gehören nicht dazu:

Auszugskosten. Renovierung, Endreinigung, Sperrmüll, Nachmieterschaft, Kautionsabrechnung. Diese Posten hängen am alten Mietvertrag. Bei einer WG entsteht daraus eine eigene Abrechnung, die in WG-Auszug abrechnen: Kaution, Nebenkosten und gemeinsame Möbel vollständig durchgerechnet ist.

Einzugskosten. Kaution, erste Miete, Maklerprovision, Möbel für die neue Wohnung, Ummeldungen. Sie fallen zeitlich zusammen mit dem Umzug, haben aber nichts mit dem Transport zu tun. Wie hoch sie insgesamt ausfallen, steht in Was kostet eine WG im Monat? Realistisch kalkulieren.

Doppelte Miete. Wer die neue Wohnung ab dem 15. hat und die alte bis zum 30. zahlt, zahlt einen halben Monat doppelt. Das ist der größte einzelne Posten eines Umzugs und trotzdem keine Umzugskosten: Die Miete gehört zu der Wohnung, für die sie gezahlt wird, und damit zu der Person, die dort im Mietvertrag steht.

Diese Trennung ist keine Buchhalterei. Sie entscheidet darüber, wer zahlt. Die eigentlichen Umzugskosten sind meistens der kleinste der vier Blöcke und der einzige, der wirklich gemeinsam ist.

Gemeinsam, persönlich, gemischt

Beim Umzug gibt es drei Arten von Kosten, und wer sie nicht sortiert, landet entweder beim Halbieren aller Kosten oder bei einer Diskussion über jeden einzelnen Karton.

Gemeinsame Kosten entstehen einmal und betreffen alle, die einziehen. Sie werden nach Köpfen geteilt. Dazu gehören die Halteverbotszone an der neuen Adresse, Werkzeug und Verpackungsmaterial für gemeinsame Sachen, die Verpflegung am Umzugstag, der Handwerker, der die Küche anschließt, und die Reinigung der neuen Wohnung vor dem Einzug.

Persönliche Kosten gehören zu einer Person, auch wenn sie am selben Tag anfallen. Dazu gehören die Kartons für den eigenen Hausrat, die Halteverbotszone an der eigenen alten Adresse, die Renovierung des eigenen alten Zimmers, der Sperrmüll für eigene Möbel, die eigene Nachsendeadresse und alles, was von der eigenen alten Wohnung noch offen ist.

Gemischte Kosten sind der interessante Fall: Sie entstehen einmal, aber nicht für alle im selben Maß. Der Transporter ist das Standardbeispiel. Er kostet 180 Euro, unabhängig davon, wer wie viel einlädt, aber der Grund für seine Größe und die Zahl der Fahrten ist das Volumen des Hausrats.

Für gemischte Kosten gibt es drei brauchbare Schlüssel:

SchlüsselWie gerechnet wirdPasst, wenn
Nach KöpfenSumme geteilt durch Personendie Mengen ähnlich sind
Nach Volumengeschätzte Anteile, z. B. 70 / 30eine Person deutlich mehr mitbringt
Nach Fahrtenjede Fahrt der Person zugeordnetan verschiedenen Adressen geladen wird

Der Schlüssel nach Volumen hat einen schlechten Ruf, weil er nach Erbsenzählen klingt. In der Praxis ist er die einzige Variante, die nicht eine Person systematisch benachteiligt, und er braucht keine Genauigkeit: Eine Schätzung in Zehnerschritten reicht, und beide Seiten wissen ohnehin ungefähr, wie das Verhältnis aussieht. Wer sich nicht einigen kann, zählt die Ladefläche in Metern, während eingeladen wird.

Wie diese Trennung in Gemeinschaftskosten, persönliche und gemischte Kosten bei einer anderen Gelegenheit aussieht, steht in Skiurlaub mit Freunden: Kosten planen und fair aufteilen. Das Prinzip ist dasselbe: zuerst sortieren, dann rechnen.

Die drei Umzugssituationen

Wer zahlt, hängt weniger von den Posten ab als von der Frage, wer eigentlich umzieht.

Eine Person zieht um, in eine bestehende Wohnung. Der Normalfall beim Einzug in eine WG oder bei einem Paar, das in die Wohnung einer Person zieht. Die umziehende Person zahlt ihren Umzug vollständig: Transporter, Kartons, Helfer, alles. Die bereits wohnende Seite zahlt nichts, weil sich für sie nichts ändert, das Geld kostet. Was sie beitragen kann, ist Arbeit, ein Kellerregal und Geduld.

Der Punkt, an dem es kippt: Wenn die Wohnung für den Einzug umgebaut wird, ein Zimmer neu gestrichen oder ein Schrank angeschafft werden muss, sind das keine Umzugskosten der einziehenden Person mehr, sondern Kosten der gemeinsamen Wohnung.

Zwei oder mehr Personen ziehen gemeinsam in eine neue Wohnung. Hier ist geteilt der Ausgangspunkt, aber nur für die gemeinsamen und die gemischten Kosten. Persönliche Kosten bleiben persönlich, und das sind mehr, als die meisten erwarten: zwei alte Wohnungen bedeuten zwei Endreinigungen, zwei Halteverbotszonen, zwei Sperrmülltermine.

Eine Person zieht aus einer bestehenden Wohngemeinschaft aus. Der Umzug selbst gehört ihr allein. Was mit der Gruppe abgerechnet wird, ist eine andere Rechnung: Kautionsanteil, gemeinsame Möbel, der letzte Monatssaldo. Diese beiden Rechnungen gehören getrennt geführt, sonst entsteht eine Mischsumme, die niemand mehr prüfen kann. Der Umzugswagen ist kein Posten der WG-Abrechnung.

Was ein Umzug kostet: Richtwerte

Die folgenden Zahlen sind Richtwerte mit Stand September 2026 für einen Umzug innerhalb derselben Stadt. Sie schwanken erheblich: Ein Mietwagen kostet an einem Samstag im Sommer das Doppelte eines Dienstags im Februar, und Großstadtpreise liegen deutlich über dem Durchschnitt.

PostenRichtwertHinweis
Transporter, 3,5 t, ein Tag80 bis 160 €zzgl. Kilometer, oft 0,20 bis 0,40 €/km
Kaution des Mietwagens200 bis 1.000 €wird zurückgezahlt, blockiert aber Geld
Sprit für 150 km im Transporter25 bis 40 €12 bis 15 l auf 100 km ist realistisch
Umzugskartons, 20 Stück30 bis 60 €gebraucht oder geliehen deutlich günstiger
Verpackungsmaterial20 bis 50 €Luftpolsterfolie, Klebeband, Decken
Halteverbotszone, zwei Tage60 bis 180 € pro Seiteje Stadt sehr unterschiedlich
Verpflegung, sechs Helfer60 bis 120 €Frühstück, Getränke, Essen danach
Möbellift150 bis 300 €ab dem dritten Stock oft billiger als Helfer
Umzugsunternehmen, 2 Zimmer600 bis 1.400 €mit Verpackungsservice deutlich mehr
Umzugsunternehmen, 4 Zimmer1.200 bis 2.800 €Entfernung und Etage sind die Treiber
Endreinigung der alten Wohnung150 bis 400 €selbst gemacht 30 bis 60 € Material
Sperrmüllabholung0 bis 150 €in vielen Städten einmal jährlich frei

Ein Selbstumzug einer Zweizimmerwohnung landet damit meist zwischen 150 und 400 Euro, wenn Helfer kommen und die Kartons nicht neu gekauft werden. Sobald ein Unternehmen beauftragt wird, ändert sich die Größenordnung um einen Faktor von etwa vier.

Die drei Posten, die in Budgets am häufigsten fehlen: die Verpflegung der Helfer, die Kilometer des Mietwagens und der Umstand, dass eine Fahrt fast nie reicht. Zwei Fahrten bedeuten den doppelten Sprit, die doppelte Zeit und meistens einen zweiten Tag Mietwagen.

Beispielrechnung: zwei Personen ziehen zusammen

Mara und Jonas ziehen zum 1. Oktober in eine gemeinsame Dreizimmerwohnung. Mara kommt aus einer Dreizimmerwohnung im zweiten Stock, Jonas aus einem WG-Zimmer im Erdgeschoss. Sie einigen sich vorher auf drei Dinge: was gemeinsam ist, welcher Schlüssel für den Transporter gilt und wer welche Rechnung auslegt.

Schritt 1: Die Posten sortieren.

PostenBetragArtBezahlt von
Transporter, zwei Tage180,00 €gemischtJonas
Kilometer, 210 km63,00 €gemischtJonas
Sprit49,00 €gemischtMara
Halteverbot Maras alte Adresse90,00 €persönlich MaraMara
Halteverbot neue Adresse90,00 €gemeinsamMara
Umzugskartons, 30 Stück54,00 €gemischtMara
Verpackungsmaterial31,00 €gemischtJonas
Verpflegung, fünf Helfer95,00 €gemeinsamJonas
Küchenanschluss, Handwerker140,00 €gemeinsamMara
Endreinigung Maras Wohnung220,00 €persönlich MaraMara
Sperrmüll, Maras altes Sofa45,00 €persönlich MaraMara
Nachsendeauftrag Jonas32,00 €persönlich JonasJonas
Summe1.089,00 €

Schritt 2: Den Schlüssel für die gemischten Kosten festlegen.

Maras Hausrat füllt den Transporter bei der ersten Fahrt fast allein, Jonas passt mit seinen Sachen in die zweite Fahrt, die zur Hälfte leer bleibt. Sie schätzen das Volumenverhältnis auf 70 zu 30 und wenden diesen Schlüssel auf Transporter, Kilometer, Sprit, Kartons und Verpackungsmaterial an.

Gemischter PostenBetragMara, 70 %Jonas, 30 %
Transporter180,00 €126,00 €54,00 €
Kilometer63,00 €44,10 €18,90 €
Sprit49,00 €34,30 €14,70 €
Umzugskartons54,00 €37,80 €16,20 €
Verpackungsmaterial31,00 €21,70 €9,30 €
Summe377,00 €263,90 €113,10 €

Schritt 3: Die drei Gruppen zusammenrechnen.

GruppeSummeMaraJonas
Gemeinsam, halbe halbe325,00 €162,50 €162,50 €
Gemischt, 70 / 30377,00 €263,90 €113,10 €
Persönlich Mara355,00 €355,00 €0,00 €
Persönlich Jonas32,00 €0,00 €32,00 €
Anteil1.089,00 €781,40 €307,60 €

Schritt 4: Der Saldo.

Bezahlt hat Mara 688 Euro (Sprit, beide Halteverbote, Kartons, Handwerker, Endreinigung, Sperrmüll) und Jonas 401 Euro (Transporter, Kilometer, Verpackungsmaterial, Verpflegung, Nachsendeauftrag).

PersonBezahltAnteilSaldo
Mara688,00 €781,40 €93,40 € im Minus
Jonas401,00 €307,60 €93,40 € im Plus

Mara überweist Jonas 93,40 Euro, und der Umzug ist abgerechnet.

Zum Vergleich die falsche Rechnung. Hätten die beiden alles halbiert, wären auf jede Person 544,50 Euro entfallen. Jonas hätte damit fast 237 Euro mehr getragen als seinen tatsächlichen Anteil, obwohl er ein Zimmer und Mara eine ganze Wohnung mitgebracht hat. Der Unterschied steckt fast vollständig in zwei Posten: der Endreinigung von Maras alter Wohnung und dem Volumenschlüssel für den Transporter.

Wie sich solche Salden mit möglichst wenigen Überweisungen auflösen, wenn mehr als zwei Personen beteiligt sind, steht in Wer schuldet wem was? Schulden in der Gruppe einfach berechnen; für eine schnelle Rechnung gibt es den Schuldenrechner: Wer schuldet wem was in der Gruppe?.

Helfer richtig einrechnen

Der Umzug mit Freunden ist der Grund, warum ein Selbstumzug ein Viertel eines Unternehmensumzugs kostet. Dieser Vorteil wird regelmäßig verrechnet, weil die Helfer als kostenlos gelten.

Verpflegung gehört ins Budget. Frühstück vor dem Laden, Getränke über den Tag, Essen am Abend: 10 bis 20 Euro pro Person sind realistisch, bei sechs Helfern also 60 bis 120 Euro. Dieser Posten ist gemeinsame Kosten, unabhängig davon, wessen Freunde gekommen sind.

Fahrtkosten der Helfer werden oft vergessen. Wer 40 Kilometer anreist, um Kisten zu tragen, hat Sprit für einen Restaurantbesuch verfahren. Wie sich diese Kosten sauber berechnen lassen, steht in Spritkosten berechnen und in der Fahrgemeinschaft fair aufteilen. Das Angebot, die Fahrt zu übernehmen, kostet wenig und ändert viel.

Geld ist unter Freunden meist die falsche Währung. Ein Stundenlohn für Freunde wirkt in der Regel unpassend und macht aus einem Gefallen einen Auftrag. Die Ausnahmen sind eindeutig: wer eine ganze Wochenendschicht übernimmt, wer beruflich in dem Bereich arbeitet, oder wer über einen Nachbarschaftsdienst vermittelt wurde. Dann gilt ein Betrag, der vorher genannt wird.

Beim Umzugsunternehmen wird Trinkgeld gegeben. Üblich sind 5 bis 10 Euro pro Person bei einem normalen Umzug, mehr bei schwierigen Treppenhäusern oder einem Klavier. Auch das gehört vorher ins Budget, weil es am Ende eines langen Tages in Bargeld gebraucht wird.

Ein Möbellift ist oft günstiger als er klingt. Ab dem dritten Stock ohne Aufzug spart er so viel Zeit, dass zwei Helfer weniger nötig sind. Bei 150 bis 300 Euro ist er dann keine Bequemlichkeit, sondern eine Rechnung, die aufgeht.

Sonderfälle

Ein Paar zieht zusammen und eine Person bringt fast nichts mit. Genau der Fall aus dem Beispiel, und er ist häufiger als der symmetrische. Der Volumenschlüssel löst die Transportkosten, aber es bleibt eine zweite Frage: Wer zahlt die neuen Möbel für die gemeinsame Wohnung? Sinnvoll ist, sie als gemeinsame Anschaffungen mit Datum und Betrag zu führen, statt sie im Umzugsbudget zu verstecken. Bei einer Trennung ist das der Unterschied zwischen einer Liste und einer Rekonstruktion. Wie Paare gemeinsame und getrennte Ausgaben sauber nebeneinander führen, steht in Gemeinsame Finanzen als Paar: So teilt ihr Ausgaben fair auf.

Die ganze WG zieht gemeinsam in eine neue Wohnung. Der angenehmste Fall: Der Transporter, das Halteverbot an beiden Adressen und die Verpflegung sind echte Gemeinschaftskosten und werden nach Köpfen geteilt. Persönlich bleiben nur die eigenen Kartons und das eigene Zimmer. Wenn eine Person deutlich mehr Möbel hat, gilt der Volumenschlüssel für den Transporter, sonst wird auch er geteilt. Die laufende Abrechnung dafür ist dieselbe wie im Alltag der WG, beschrieben in WG-Kosten fair aufteilen: 7 Tipps, die wirklich funktionieren.

Eine Person zieht bei einer Trennung aus. Rechtlich zahlt bei unverheirateten Paaren jede Person ihren eigenen Umzug, eine Pflicht zur Mitfinanzierung gibt es nicht. Praktisch hilft eine Reihenfolge: zuerst die gemeinsamen Anschaffungen zum Zeitwert bewerten, dann die gemeinsame Kasse auflösen, dann den Umzug aus dem eigenen Anteil zahlen. Wer den Umzug vorab aus der gemeinsamen Kasse nimmt, sollte es als Vorschuss notieren und in der Endabrechnung verrechnen. Die Zeitwertformel für gemeinsame Möbel steht in WG-Auszug abrechnen: Kaution, Nebenkosten und gemeinsame Möbel und funktioniert für Paare genauso.

Der Arbeitgeber zahlt. Bei einem beruflich veranlassten Umzug übernehmen viele Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise. Dann gilt: Was der Arbeitgeber erstattet, ist kein Posten der privaten Abrechnung mehr. Wichtig ist, die Erstattung vor der Aufteilung abzuziehen, sonst wird derselbe Betrag zweimal verteilt. Wer den Umzug gemeinsam bezahlt und die Erstattung allein bekommt, gibt den erstatteten Anteil entsprechend weiter.

Der Umzug fällt aus oder verschiebt sich. Mietwagen, Halteverbot und Helfer sind gebucht, der Übergabetermin platzt. Stornokosten sind gemeinsame Kosten, wenn die Buchung gemeinsam war, und persönliche Kosten, wenn der Grund bei einer Person liegt. In der Praxis ist die zweite Zuordnung schwer durchzuhalten, weil geplatzte Termine selten jemandes Schuld sind. Nach Köpfen zu teilen ist hier meistens die haltbarere Lösung.

Fünf Fehler beim Aufteilen der Umzugskosten

Alles halbieren, weil es einfach ist. Die Standardlösung und die, die am zuverlässigsten die Person benachteiligt, die weniger Hausrat mitbringt. Der Aufwand, die Posten in drei Gruppen zu sortieren, liegt bei fünf Minuten.

Die Kosten der alten Wohnung mit hineinrechnen. Endreinigung, Renovierung, Sperrmüll und Restmiete sind Auszugskosten einer Person. Sie fallen am selben Wochenende an, aber sie gehören zu einem Mietvertrag, in dem nur ein Name steht.

Erst nach dem Umzugstag über den Schlüssel reden. Am Abend eines Umzugstags ist niemand in der Stimmung, über Volumenanteile zu verhandeln, und die Ladefläche, die die Frage beantwortet hätte, ist längst leer. Der Schlüssel gehört in das Gespräch vor der Buchung des Transporters.

Belege nicht sofort festhalten. Ein Umzug produziert in zwei Tagen zwanzig kleine Zahlungen, die Hälfte davon in Bargeld an der Tankstelle, beim Bäcker und beim Pizzaservice. Eine Woche später fehlt ein Drittel davon. Wer jeden Betrag direkt einträgt, sobald er bezahlt ist, hat am Ende eine Liste statt einer Schätzung.

Die Kaution des Mietwagens als Kosten buchen. Sie kommt zurück, gehört aber trotzdem in die Planung: Wer 800 Euro Kaution hinterlegt und erst zwei Wochen später wiedersieht, hat in dieser Zeit weniger Geld, als die Rechnung zeigt. Notiert wird sie als Vorschuss einer Person, nicht als Ausgabe der Gruppe.

Fazit

Umzugskosten sind ein Sortierproblem, kein Rechenproblem. Die Rechnung selbst ist eine Addition mit drei Spalten: gemeinsam nach Köpfen, gemischt nach Volumen, persönlich zu der Person, zu der der Posten gehört. Was schiefgeht, geht in der Sortierung schief, und zwar fast immer an denselben zwei Stellen: die alte Wohnung wird zu den Umzugskosten gezählt, und der Transporter wird halbiert, obwohl er wegen einer Person doppelt fahren musste.

Wer den Schlüssel vor der Buchung klärt und jeden Betrag am Tag der Zahlung notiert, hat den Umzug am Abend des zweiten Tages abgerechnet, während die Kartons noch im Flur stehen. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Zahlen alle noch kennen.

Genau dafür ist Schuldnix gebaut: eine Gruppe für den Umzug anlegen, jede Ausgabe mit Betrag und Zahler eintragen, unterschiedliche Anteile pro Ausgabe hinterlegen, und am Ende zeigt die Gruppe einen Saldo und eine Überweisung statt zwanzig Einzelposten in vier Chatverläufen.

Häufige Fragen

Nur der gemeinsame Teil. Der Transporter, das Halteverbot und die Verpflegung der Helfer betreffen beide und werden geteilt. Der Karton mit den eigenen Büchern, die eigene Möbelmontage und die Kosten dafür, das alte Zimmer besenrein zu hinterlassen, bleiben bei der Person, zu der sie gehören. Das Halbieren aller Kosten benachteiligt systematisch die Person, die weniger Hausrat mitbringt.

Die Person, die umzieht. Der Umzug ist ihre Kosten, auch wenn sie in eine WG oder zu einem Partner zieht. Die verbleibenden oder die aufnehmenden Personen zahlen nichts, weil sich für sie an der Wohnsituation nichts ändert, das Geld kostet. Anders ist es, wenn eine ganze WG gemeinsam in eine neue Wohnung zieht: dann ist der Transporter eine echte Gemeinschaftsausgabe.

Für eine Zweizimmerwohnung innerhalb derselben Stadt liegen die Selbstumzüge meist bei 150 bis 400 Euro, gerechnet mit einem Mietwagen für einen Tag, Kilometern, Kartons, Verpackungsmaterial und der Verpflegung der Helfer. Mit Umzugsunternehmen wird daraus je nach Menge und Etage eine vierstellige Summe. Die Richtwerte in diesem Artikel haben den Stand September 2026 und schwanken stark je nach Stadt und Saison.

Geld ist unter Freunden unüblich und wird oft als unpassend empfunden. Üblich sind Verpflegung am Umzugstag, die Fahrtkosten der Helfer und ein Essen danach. Das ist keine Höflichkeit, sondern gehört fest in das Umzugsbudget: Bei sechs Helfern kommen dafür schnell 60 bis 120 Euro zusammen. Wer mit einem Umzugsunternehmen arbeitet, gibt stattdessen Trinkgeld, üblich sind 5 bis 10 Euro pro Person.

Grundsätzlich jede Person ihren eigenen Umzug. Eine Pflicht, den Auszug des anderen mitzufinanzieren, gibt es bei unverheirateten Paaren nicht, und wer geht, hat deshalb nicht automatisch einen Anspruch. Praktisch wird oft aus der gemeinsamen Kasse gezahlt, solange sie existiert, oder die gemeinsamen Anschaffungen werden zum Zeitwert abgerechnet und der Umzug daraus finanziert. Wichtig ist, beides getrennt zu halten und schriftlich festzuhalten.

Bei einem berufsbedingten Umzug in der Regel ja, als Werbungskosten. Dazu gehören Transportkosten, doppelte Miete während der Übergangszeit und Maklergebühren für die neue Wohnung; für sonstige Umzugsauslagen gibt es eine Pauschale, die regelmäßig angepasst wird. Der aktuelle Betrag steht im jeweils gültigen Bundesumzugskostengesetz. Bei einem privaten Umzug ist grundsätzlich nichts absetzbar, mit Ausnahmen etwa bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen. Für den Einzelfall lohnt eine Nachfrage beim Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.

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