
Auto teilen: Kosten fair aufteilen, wenn sich mehrere ein Auto teilen
Versicherung, Steuer, Sprit, Wertverlust: Wie Freunde, Nachbarn oder Paare die Kosten eines gemeinsamen Autos mit Grundbetrag und Kilometersatz fair aufteilen.
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Lena hat einen acht Jahre alten Kleinwagen, den sie drei Tage die Woche braucht. Tarek und Birgit aus dem Nachbarhaus brauchen ab und zu ein Auto, aber keines für sich allein. Sie einigen sich: Wer fährt, tankt. Nach einem Jahr hat Lena 2.800 Euro in das Auto gesteckt, Tarek 520 Euro und Birgit 120 Euro. Gefahren sind sie 6.000, 3.000 und 1.000 Kilometer. Tanken allein war keine Aufteilung, sondern eine Einladung.
Ein geteiltes Auto ist eine der sinnvollsten Arten, Geld zu sparen, und eine der zuverlässigsten, sich darüber zu zerstreiten. Das liegt fast nie am Auto, sondern daran, dass die Kosten eines Autos aus zwei völlig verschiedenen Teilen bestehen, die sich nicht mit einer Regel verteilen lassen. Dieser Artikel trennt sie, zeigt drei Modelle für die Aufteilung, rechnet ein Jahr zu dritt vollständig durch und klärt, wer bei Unfällen, Strafzetteln und großen Reparaturen zahlt.
Die kurze Antwort
Teilt die Kosten in zwei Teile. Fixkosten wie Versicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Stellplatz, Hauptuntersuchung und zeitlicher Wertverlust fallen an, ob das Auto fährt oder steht. Sie werden als monatlicher Grundbetrag geteilt. Variable Kosten wie Sprit, Wartung und Reifen entstehen durch das Fahren. Sie werden über einen Kilometersatz nach Fahrtenbuch verteilt. Unfallschäden, Selbstbeteiligung und Strafzettel zahlt, wer gefahren ist.
| Kostenblock | Beispiele | Wie geteilt wird |
|---|---|---|
| Fixkosten | Versicherung, Steuer, Stellplatz, HU, Wertverlust | Grundbetrag pro Monat |
| Variable Kosten | Sprit oder Strom, Wartung, Reifen | Kilometersatz nach Fahrtenbuch |
| Ereigniskosten | Schaden, Selbstbeteiligung, Rückstufung, Bußgeld | wer gefahren ist |
| Große Reparaturen | Kupplung, Getriebe, Zahnriemen | nach Absprache, meist wie Fixkosten |
Die vier Regeln, an denen ein geteiltes Auto hängt:
- Verfügbarkeit kostet Geld. Wer das Auto jederzeit buchen kann, trägt einen Teil der Kosten, die für diese Verfügbarkeit anfallen, auch in Monaten ohne Fahrt.
- Kilometer kosten mehr als Sprit. Reifen, Bremsen und Inspektionen hängen an der Strecke. Wer nur tankt, zahlt davon nichts.
- Der Wertverlust ist echtes Geld. Er taucht auf keinem Kontoauszug auf, trifft aber die Person, der das Auto gehört.
- Ohne Fahrtenbuch keine Abrechnung. Kilometerstand und Datum bei jeder Übergabe sind die ganze Buchhaltung, die ein geteiltes Auto braucht.
Was ist privates Carsharing?
Privates Carsharing heißt, dass mehrere Personen ein Auto nutzen, das keiner Firma gehört, und die Kosten untereinander aufteilen. Das kann ein Paar sein, das mit einem Auto auskommt, Nachbarn, die sich einen Wagen teilen, Geschwister mit dem alten Auto der Eltern oder eine WG mit einem gemeinsamen Transporter.
In der Praxis gibt es zwei Formen, und sie werden unterschiedlich abgerechnet:
Ein Auto gehört einer Person, andere nutzen es mit. Der häufigste Fall. Die Eigentümerin ist als Halterin eingetragen, schließt die Versicherung ab und trägt den Wertverlust. Die anderen zahlen ihr einen Ausgleich für die Nutzung. Genau diesen Ausgleich regelt der Rest dieses Artikels.
Ein Auto wird gemeinsam gekauft. Dann sind alle Miteigentümer nach ihren Kaufanteilen, und der Wertverlust verteilt sich automatisch. Im Fahrzeugschein kann trotzdem nur eine Person als Halterin stehen, und auch die Versicherung läuft auf einen Namen. Wer gemeinsam kauft, sollte deshalb schriftlich festhalten, wer wie viel bezahlt hat und wie ein Ausstieg funktioniert. Mehr dazu unten bei den Sonderfällen.
Nicht gemeint sind Angebote für gewerbliches Carsharing und Plattformen, auf denen Privatleute ihr Auto an Fremde vermieten. Dort gelten andere Versicherungsregeln, und wer mehr verlangt als die tatsächlichen Kosten, bewegt sich von der Kostenteilung in Richtung Vermietung.
Die zwei Kostenarten eines Autos
Der Grund, warum die Abrechnung eines geteilten Autos so oft schiefgeht, ist einfach: Die sichtbarste Ausgabe, der Sprit, ist bei einem kleinen Gebrauchtwagen oft nur ein Drittel der tatsächlichen Kosten.
Fixkosten entstehen durch das bloße Vorhandensein des Autos:
- Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls Teilkasko oder Vollkasko
- Kraftfahrzeugsteuer
- Stellplatz oder Garage
- Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung, anteilig pro Jahr
- Zeitlicher Wertverlust: Ein Auto verliert Wert, auch wenn es steht
- Mitgliedschaft in einem Automobilclub, wenn vorhanden
Variable Kosten entstehen durch das Fahren:
- Sprit oder Ladestrom
- Inspektion und Ölwechsel, die nach Kilometern fällig werden
- Reifen, Bremsen und andere Verschleißteile
- Kilometerabhängiger Wertverlust
Für ein Auto, das von einer Person gefahren wird, ist diese Unterscheidung egal, weil sie alles zahlt. Für ein geteiltes Auto ist sie der ganze Kern. Denn die Fixkosten sind eine Frage der Verfügbarkeit, die variablen Kosten eine Frage der Nutzung, und beide lassen sich mit einer einzigen Regel nicht fair verteilen.
Wie die variablen Kosten bei einer einzelnen gemeinsamen Fahrt aufgeteilt werden, etwa im Urlaub oder in einer Fahrgemeinschaft, steht in Spritkosten berechnen und in der Fahrgemeinschaft fair aufteilen. Dieser Artikel behandelt den Fall, in dem das Auto selbst geteilt wird, über Monate und Jahre.
Drei Modelle für die Aufteilung
| Modell | Wie gerechnet wird | Problem |
|---|---|---|
| Nach Köpfen | alle Kosten geteilt durch Personen | Wenigfahrer zahlen die Kilometer der Vielfahrer |
| Nur Kilometersatz | alle Kosten geteilt durch Kilometer | Wenigfahrer bekommen die Verfügbarkeit fast umsonst |
| Grundbetrag plus Kilometersatz | Fixkosten pro Kopf, variable Kosten pro km | braucht ein Fahrtenbuch |
Modell 1: Nach Köpfen. Die einfachste Lösung, und sie funktioniert nur, wenn alle ungefähr gleich viel fahren. Sobald eine Person doppelt so viel fährt wie die anderen, bezahlen die anderen ihren Sprit und ihre Reifen mit.
Modell 2: Nur Kilometersatz. Die Jahreskosten werden durch die Jahreskilometer geteilt, und jede Person zahlt ihre Kilometer. Klingt gerecht, hat aber zwei Haken. Wer das Auto selten fährt, zahlt fast nichts dafür, dass es jederzeit bereitsteht. Und wenn alle weniger fahren als geplant, bleiben die Fixkosten bei der Eigentümerin hängen, weil der Satz auf einer Kilometerzahl beruht, die nie erreicht wird.
Modell 3: Grundbetrag plus Kilometersatz. Die Fixkosten werden als fester monatlicher Betrag geteilt, die variablen Kosten nach Kilometern. Das bildet genau ab, wie ein Auto Kosten verursacht, und es ist das einzige der drei Modelle, bei dem das Ergebnis nicht davon abhängt, wie viel die anderen fahren. Der Preis dafür ist ein Fahrtenbuch, das aber ohnehin nötig ist, sobald ein Strafzettel kommt.
Der Grundbetrag muss nicht gleich hoch sein. Wenn eine Person das Auto werktags fest einplant und die anderen nur am Wochenende buchen können, ist ein gewichteter Grundbetrag fair, zum Beispiel 50 / 30 / 20. Der Maßstab ist dann nicht die Zahl der Köpfe, sondern der Zugriff auf das Auto.
Den Kilometersatz berechnen
Die Formel ist dieselbe für jedes Auto:
Kilometersatz = variable Kosten eines Jahres ÷ gefahrene Kilometer eines Jahres
Für den Anfang braucht ihr eine Schätzung, nach einem Jahr habt ihr die echten Zahlen. Die folgenden Richtwerte haben den Stand September 2026 und gelten für einen Kleinwagen oder Kompaktwagen mit Verbrennungsmotor. Sie schwanken mit Spritpreis, Fahrweise und Alter des Autos.
| Posten | Richtwert je Kilometer | Hinweis |
|---|---|---|
| Sprit, 6 bis 7 l auf 100 km | 0,10 bis 0,13 € | bei rund 1,70 bis 1,85 € je Liter |
| Ladestrom Elektroauto, zu Hause | 0,04 bis 0,07 € | an Schnellladern deutlich mehr |
| Inspektion und Ölwechsel | 0,02 bis 0,04 € | älteres Auto eher am oberen Rand |
| Reifen und Bremsen | 0,01 bis 0,02 € | ein Satz Reifen hält 40.000 bis 60.000 km |
| Variable Kosten gesamt, Verbrenner | 0,14 bis 0,22 € | ohne Wertverlust |
Zum Vergleich: Wer alle Kosten, also auch Versicherung, Steuer und Wertverlust, in einen Kilometersatz packt, landet bei einem kleinen Gebrauchtwagen und rund 10.000 Kilometern im Jahr eher bei 0,30 bis 0,45 Euro. Genau diese Spanne zeigt, warum Modell 2 so schwankt: Je weniger gefahren wird, desto höher müsste der Satz sein.
Sprit bleibt eine Ausgabe, kein Satz. In der Praxis tankt, wer gerade fährt, und nicht nach jeder Fahrt exakt so viel, wie verbraucht wurde. Deshalb werden die Tankbelege als Ausgabe der Person eingetragen, die bezahlt hat, und am Ende der Abrechnung über den Kilometersatz wieder verteilt. Die Regel "Wer fährt, tankt voll" klingt einfacher, scheitert aber daran, dass niemand bei einem halb vollen Tank nachtankt und die nächste Person dann für die Fahrt der vorherigen zahlt.
Beispielrechnung: ein Jahr zu dritt
Lena gehört ein acht Jahre alter Kleinwagen, Zeitwert rund 6.000 Euro. Sie ist Halterin und Versicherungsnehmerin. Tarek und Birgit sind im Fahrerkreis der Versicherung eingetragen und nutzen das Auto mit. Sie einigen sich auf Modell 3: Fixkosten zu gleichen Teilen, variable Kosten nach Kilometern, abgerechnet einmal im Jahr.
Schritt 1: Die Fixkosten des Jahres.
| Posten | Betrag | Bezahlt von |
|---|---|---|
| Haftpflicht und Teilkasko, Fahrerkreis erweitert | 530,00 € | Lena |
| Kraftfahrzeugsteuer | 120,00 € | Lena |
| Stellplatz, 40 € im Monat | 480,00 € | Lena |
| Hauptuntersuchung, 140 € alle zwei Jahre | 70,00 € | Lena |
| Zeitlicher Wertverlust | 600,00 € | Lena (trägt ihn als Eigentümerin) |
| Summe | 1.800,00 € |
Durch drei geteilt ergibt das einen Grundbetrag von 600 Euro pro Person und Jahr, also 50 Euro im Monat.
Schritt 2: Die variablen Kosten und der Kilometersatz.
| Posten | Betrag | Bezahlt von |
|---|---|---|
| Sprit, Tankbelege Lena | 620,00 € | Lena |
| Sprit, Tankbelege Tarek | 400,00 € | Tarek |
| Sprit, Tankbelege Birgit | 120,00 € | Birgit |
| Inspektion mit Ölwechsel | 380,00 € | Lena |
| Zwei neue Reifen | 120,00 € | Tarek |
| Summe | 1.640,00 € |
Laut Fahrtenbuch sind im Jahr 10.000 Kilometer zusammengekommen: Lena 6.000, Tarek 3.000, Birgit 1.000. Der Kilometersatz liegt damit bei 1.640 € ÷ 10.000 km = 0,164 Euro je Kilometer.
Schritt 3: Die Anteile.
| Person | Grundbetrag | Kilometer | Kilometeranteil | Anteil gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Lena | 600,00 € | 6.000 | 984,00 € | 1.584,00 € |
| Tarek | 600,00 € | 3.000 | 492,00 € | 1.092,00 € |
| Birgit | 600,00 € | 1.000 | 164,00 € | 764,00 € |
| Summe | 1.800,00 € | 10.000 | 1.640,00 € | 3.440,00 € |
Schritt 4: Der Saldo.
Bezahlt hat Lena 2.800 Euro (alle Fixkosten einschließlich des Wertverlusts, die Inspektion und ihre Tankbelege), Tarek 520 Euro (Reifen und Tankbelege), Birgit 120 Euro (Tankbelege).
| Person | Bezahlt | Anteil | Saldo |
|---|---|---|---|
| Lena | 2.800,00 € | 1.584,00 € | 1.216,00 € im Plus |
| Tarek | 520,00 € | 1.092,00 € | 572,00 € im Minus |
| Birgit | 120,00 € | 764,00 € | 644,00 € im Minus |
Tarek überweist Lena 572 Euro, Birgit überweist ihr 644 Euro, und das Jahr ist abgerechnet.
Zum Vergleich die beiden anderen Modelle. Nach Köpfen hätte jede Person 1.146,67 Euro getragen. Birgit hätte damit für 1.000 Kilometer mehr als 1,14 Euro je Kilometer bezahlt und Lena ihre Vielfahrerei zum Teil von den anderen finanzieren lassen. Mit einem reinen Kilometersatz von 0,344 Euro wären es für Birgit nur 344 Euro gewesen, und Lena hätte als Eigentümerin einen Großteil der Verfügbarkeit bezahlt, die Birgit das ganze Jahr genutzt hat. Birgits 764 Euro im Grundbetragsmodell klingen viel, bis man sie mit einem eigenen Auto vergleicht: Allein die Fixkosten dieses Kleinwagens lägen für sie bei 1.800 Euro im Jahr, bevor sie einen Kilometer gefahren ist.
Besser monatlich als einmal im Jahr. Eine Nachzahlung von über 600 Euro am Jahresende ist genau der Moment, in dem eine Autogemeinschaft zerbricht. Sinnvoller ist, dass Tarek und Birgit den Grundbetrag von 50 Euro monatlich an Lena überweisen und die Kilometer jedes Quartal abgerechnet werden. Dann bleibt am Jahresende nur eine kleine Differenz, und die Summe, über die gesprochen wird, ist zweistellig.
Wie sich Salden mit möglichst wenigen Überweisungen auflösen, wenn mehr Personen beteiligt sind, steht in Wer schuldet wem was? Schulden in der Gruppe einfach berechnen; für eine schnelle Rechnung gibt es den Schuldenrechner: Wer schuldet wem was in der Gruppe?.
Versicherung, Unfälle und Strafzettel
Der Teil der Abrechnung, der am seltensten vorher geklärt wird, ist der teuerste.
Der Fahrerkreis gehört in den Vertrag. Viele Autoversicherer berechnen den Beitrag danach, wer fahren darf. Wer regelmäßig fährt, ohne gemeldet zu sein, riskiert je nach Vertrag eine Nachzahlung oder eine Vertragsstrafe, und zwar gegenüber der Versicherungsnehmerin. Die Erweiterung auf weitere Fahrer ist meist ein zweistelliger Betrag im Jahr und gehört zu den Fixkosten, die über den Grundbetrag geteilt werden.
Die Schadenfreiheitsklasse gehört einer Person. Verursacht Tarek einen Unfall, wird Lenas Vertrag zurückgestuft, nicht seiner. Der höhere Beitrag trifft Lena dann über mehrere Jahre. Fair ist deshalb die Regel, dass die Person, die den Schaden verursacht hat, auch den Mehrbeitrag durch die Rückstufung trägt, solange er anfällt. Bei kleinen Schäden lohnt sich ein Blick auf die Alternative: Wer den Schaden selbst bezahlt, statt ihn der Versicherung zu melden, vermeidet die Rückstufung. Ob sich das rechnet, sagt die Versicherung auf Nachfrage.
Die Selbstbeteiligung zahlt, wer gefahren ist. Bei einem Kaskoschaden fallen 150 bis 1.000 Euro Selbstbeteiligung an, je nach Tarif. Das ist eine Ereigniskost der fahrenden Person und kein Posten für den Grundbetrag.
Schäden ohne Verursacher werden geteilt. Eine Delle auf dem Parkplatz, ein Steinschlag, ein Marder im Motorraum: Wenn niemand etwas dafür kann, sind das Kosten des gemeinsamen Autos und werden wie Fixkosten geteilt.
Strafzettel und Blitzerfotos zahlt die fahrende Person. Der Bescheid geht an die Halterin, deshalb braucht jedes geteilte Auto ein Fahrtenbuch oder einen gemeinsamen Buchungskalender, der für jeden Tag zeigt, wer das Auto hatte. Bei Parkverstößen, bei denen die fahrende Person nicht ermittelt wird, trägt die Halterin die Verfahrenskosten. Ein Fahrtenbuch mit Datum, Name und Kilometerstand bei jeder Übergabe löst das Problem und liefert nebenbei die Kilometer für die Abrechnung.
Sonderfälle
Ein Paar mit einem Auto. Häufig nutzt eine Person das Auto täglich für den Arbeitsweg, die andere nur am Wochenende. Dann ist Modell 3 mit gewichtetem Grundbetrag die ehrlichste Lösung, gerade wenn die Einkommen ungleich sind. Wie Paare gemeinsame und getrennte Ausgaben nebeneinander führen, steht in Getrennte Konten, gemeinsame Ausgaben: 4 Modelle für Paare. Den Arbeitsweg kann die pendelnde Person steuerlich geltend machen, unabhängig davon, wem das Auto gehört.
Das Auto gehört den Eltern, die Kinder fahren. Innerhalb der Familie wird oft gar nicht abgerechnet, und das ist in Ordnung, solange es alle so sehen. Streit entsteht, wenn ein Geschwisterkind das Auto fast allein nutzt und die anderen es erst beim Erbe oder beim Verkauf merken. Ein Kilometersatz für die variablen Kosten ist auch in der Familie eine kleine Geste mit großer Wirkung.
Eine große Reparatur steht an. Kupplung, Zahnriemen oder Getriebe kosten schnell 800 bis 2.500 Euro, bei einem Auto mit 6.000 Euro Zeitwert. Solche Reparaturen erhöhen den Wert des Autos oder halten ihn, deshalb gehören sie zur Eigentümerin oder, bei einem gemeinsamen Auto, zu den Kaufanteilen. Wer nur mitnutzt, beteiligt sich über einen höheren Grundbetrag, wenn die Gemeinschaft das Auto danach weiter nutzt. Wichtig ist, die Frage vor der Werkstatt zu klären, und nicht, während sie auf die Freigabe wartet.
Jemand steigt aus einem gemeinsam gekauften Auto aus. Dann wird das Auto zum Zeitwert bewertet und der Anteil der aussteigenden Person ausgezahlt. Bei einem 9.000 Euro teuren Auto, das zu dritt zu gleichen Teilen gekauft wurde und nach zwei Jahren noch 6.600 Euro wert ist, bekommt die aussteigende Person 2.200 Euro, nicht die 3.000 Euro, die sie eingezahlt hat. Den Zeitwert liefert ein Blick auf Gebrauchtwagenbörsen für vergleichbare Autos oder eine Bewertung beim Händler. Die gleiche Logik für Möbel steht in WG-Auszug abrechnen: Kaution, Nebenkosten und gemeinsame Möbel.
Ein Elektroauto wird zu Hause geladen. Der Ladestrom läuft über den Haushaltszähler der Person, die die Wallbox hat, und verschwindet dort in der normalen Stromrechnung. Ohne eigenen Zähler an der Wallbox wird er deshalb systematisch vergessen. Wer keinen Zähler hat, rechnet mit Verbrauch laut Bordcomputer mal Strompreis und trägt das als Ausgabe der ladenden Person ein.
Fünf Fehler beim Auto teilen
Nur den Sprit teilen. Die häufigste Regel und die, die am zuverlässigsten die Eigentümerin benachteiligt. Sprit ist bei einem kleinen Gebrauchtwagen oft nur ein Drittel der tatsächlichen Kosten.
Den Wertverlust vergessen. Er steht auf keinem Beleg und ist trotzdem oft der größte einzelne Posten. Wer ihn nicht einrechnet, lässt sich die Nutzung von der Person bezahlen, der das Auto gehört.
Kein Fahrtenbuch führen. Ohne Kilometerstände gibt es keinen Kilometersatz, und ohne Datum und Namen gibt es beim ersten Blitzerfoto eine Diskussion, die niemand gewinnen kann. Ein Foto des Tachos bei jeder Übergabe reicht völlig.
Unfälle erst nach dem Unfall regeln. Wer die Rückstufung trägt und wer die Selbstbeteiligung zahlt, lässt sich vorher in zwei Sätzen festlegen. Nachher ist es eine Frage der Freundschaft.
Einmal im Jahr abrechnen. Eine vierstellige Nachzahlung am Jahresende überrascht auch dann, wenn sie korrekt ist. Ein monatlicher Grundbetrag und eine Kilometerabrechnung pro Quartal halten die Beträge klein und die Stimmung gut.
Fazit
Ein geteiltes Auto ist ein Rechenproblem mit zwei Teilen, und fast jeder Streit entsteht, weil einer der beiden Teile fehlt. Die Fixkosten sind der Preis dafür, dass ein Auto vor der Tür steht, und werden als Grundbetrag geteilt. Die variablen Kosten sind der Preis der Kilometer und werden nach Fahrtenbuch verteilt. Was darüber hinaus passiert, Unfälle, Strafzettel, Schäden, zahlt die Person, die gefahren ist.
Wer diese drei Regeln vor der ersten Fahrt aufschreibt, jeden Tankbeleg sofort einträgt und den Kilometerstand bei jeder Übergabe festhält, hat am Quartalsende eine Abrechnung, die in fünf Minuten steht.
Genau dafür ist Schuldnix gebaut: eine Gruppe für das Auto anlegen, jede Ausgabe mit Betrag und Zahler eintragen, bei den Kilometerkosten unterschiedliche Anteile pro Person hinterlegen, und am Ende zeigt die Gruppe einen Saldo und eine Überweisung statt eines Jahres voller Tankquittungen.
Häufige Fragen
Am fairsten mit zwei Teilen. Die Fixkosten wie Versicherung, Steuer, Stellplatz und zeitlicher Wertverlust fallen an, ob das Auto fährt oder steht, und werden als monatlicher Grundbetrag geteilt. Sprit, Wartung und Reifen entstehen durch das Fahren und werden nach gefahrenen Kilometern verteilt. So zahlt niemand für Kilometer anderer, und niemand bekommt die Verfügbarkeit des Autos umsonst.
Für die reinen Fahrkosten, also Sprit, Wartung und Reifen, liegen realistische Sätze bei einem Kleinwagen oder Kompaktwagen etwa zwischen 0,14 und 0,22 Euro je Kilometer, Stand September 2026. Wer auch Versicherung, Steuer und Wertverlust über den Kilometer abrechnen will, landet eher bei 0,30 bis 0,45 Euro. Der beste Wert ist aber der eigene: variable Kosten eines Jahres geteilt durch die gefahrenen Kilometer.
In den meisten Tarifen ja. Viele Versicherer berechnen den Beitrag nach dem Fahrerkreis, und wer regelmäßig fährt, ohne gemeldet zu sein, riskiert je nach Vertrag eine Nachzahlung oder eine Vertragsstrafe. Die Erweiterung des Fahrerkreises kostet oft deutlich weniger als befürchtet. Der Mehrbeitrag ist eine Fixkost des gemeinsamen Autos und wird mit dem Grundbetrag geteilt.
Die Person, die gefahren ist, trägt die Folgen ihres Schadens. Dazu gehören die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung und der Mehrbeitrag durch die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, der über mehrere Jahre anfällt. Weil die Schadenfreiheitsklasse der versicherten Person gehört und nicht der fahrenden, sollte diese Regel vor der ersten Fahrt schriftlich vereinbart sein.
Immer die Person, die gefahren ist. Der Bescheid geht allerdings an die Halterin oder den Halter, deshalb braucht ein geteiltes Auto ein Fahrtenbuch oder einen gemeinsamen Buchungskalender, der für jeden Tag zeigt, wer das Auto hatte. Bei Parkverstößen, bei denen die fahrende Person nicht ermittelt wird, trägt die Halterin die Verfahrenskosten.
Ja, wenn die Aufteilung fair sein soll. Der Wertverlust ist bei einem Gebrauchtwagen oft der größte einzelne Kostenblock und trifft allein die Person, der das Auto gehört. Wer ihn weglässt, lässt sich die Nutzung subventionieren. Bei einem gemeinsam gekauften Auto verteilt sich der Wertverlust automatisch über die Kaufanteile und wird beim Ausstieg über den Zeitwert abgerechnet.
